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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AirTime Hüpfburgen & Partyzubehör
Patrick Reiermann
Weidmühlenstr. 4b 
52353 Düren

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hüpfburgen und Zubehör zwischen AirTime Hüpfburgen & Partyzubehör Patrick Reiermann und dem Mieter.

§ 2 Vertragsschluss & Zahlung
1.    Das Mietverhältnis kommt durch die Unterschrift des Mieters auf der Mietvereinbarung (auch E-Mail/WhatsApp) zustande.
2.    Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung.
3.    Der Rechnungsbetrag ist entweder bei Abholung in bar oder innerhalb von 14 Tagen per Überweisung auf das ausgewiesene Konto zu zahlen.
4.    Kleingewerberegelung: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und somit auch nicht ausgewiesen.

§ 3 Stornierung & Wetterklausel
1.    Eine Stornierung durch den Mieter ist für Hüpfburgen bis zu 14 Tage vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Danach fällt eine Stornogebühr von 50% des Mietpreises an.
2.    Schlechtwetter-Option: Bei nachweislich schlechter Witterung (Dauerregen, Sturmwarnung) kann nach Absprache mit dem Vermieter bis zum Morgen des Miettages kostenfrei storniert oder umgebucht werden.

 

 


§ 4 Übergabe & Haftung des Vermieters
1.    Das Mietobjekt wird in funktionstüchtigem und sauberem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät bei Übergabe auf Mängel zu prüfen und diese sofort anzuzeigen.
2.    Die Übergabe der Hüpfburg erfolgt inklusive einer fachgerechten Einweisung. Der Mieter verpflichtet sich, die im Rahmen dieser Einweisung erläuterten Sicherheitsregeln sowie die ausliegenden Nutzungshinweise strikt einzuhalten.
3.    Die Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Alle weiteren Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. 
4.    Der Vermieter ist nicht zu einer Ersatzlieferung verpflichtet und haftet nicht für Ausfallkosten. Sofern ein Verschulden des Vermieters vorliegt, wird der Mietpreis ersetzt.
5.    Sollte dem Vermieter die Bereitstellung des Mietobjekts aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. technische Defekte, Diebstahl, Beschädigung durch Vormieter oder höhere Gewalt), unmöglich sein, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatzleistung. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

§ 5 Haftung des Mieters & Obhutspflicht
1.    Der Mieter trägt ab Übergabe die volle Verantwortung für das Mietobjekt.
2.    Reklamationen des Mieters sind unmittelbar nach dem Aufbau telefonisch zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
3.    Er haftet für sämtliche Schäden (z.B. Risse, dauerhafte Verschmutzung, Brandlöcher, unsachgemäße Reinigung) sowie für Verlust oder Diebstahl während der Mietzeit und 50 Prozent des entgangenen Mietpreises für die Dauer der Reparatur.
4.    Bei Verlust oder Totalschaden haftet der Mieter zum Wiederbeschaffungswert.
5.    Sollte eine sofortige Prüfung des Mietobjekts bei Rückgabe nicht möglich sein (z. B. bei Abholung im verpackten Zustand), entbindet dies den Mieter nicht von seiner Haftung für Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind. Der Vermieter behält sich eine eingehende Prüfung innerhalb von 3 Werktagen vor. Nachträglich festgestellte Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

§ 6 Sicherheitsregeln & Aufsichtspflicht
1.    Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg ständig durch eine geeignete, volljährige Person beaufsichtigen zu lassen.
2.    Die Nutzung ist nur ohne Schuhe, ohne scharfe Gegenstände (Brillen, Schmuck) und ohne Speisen/Getränke gestattet.
3.    Bei aufkommendem starken Wind oder Regen ist der Betrieb sofort einzustellen und die Luft abzulassen.

§ 7 Rückgabe
1.    Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt im sauberen, trockenen und ordnungsgemäß gefalteten Zustand.
2.    Ist das Mietobjekt bei Rückgabe extrem verschmutzt oder nass (ausgenommen Regen), wird eine Reinigungs- bzw. Trocknungspauschale von 30€ fällig.
3.    Rückgabeüberschreitungen werden auf Grundlage der Preisliste nachberechnet. Maßgeblich ist der im Mietvertrag vereinbarte Rückgabezeitpunkt.

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